EUROPEAN DOG SHOW

Veterinärbestimmungen

Die Einreise nach Österreich bzw. der Eintritt in die Ausstellung ist nur mit einer, im internationalen Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung gestattet. Die Schutzimpfung darf nicht weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein , und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.

Kupierte Hunde, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden!

Das Ausstellen von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen (z.B. Atemnot, Haarlosigkeit mit starker Zahnunterzahl oder Zahnlosigkeit) ist verboten!

Bezüglich der Änderung des Tierschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass Würgehalsbänder ohne Stoppmechanismus verboten sind.

 

Einreisebestimmungen aus Drittländern

bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen aus Drittländern mit der notwendigen Tollwut-Impftiterbestimmung!

Terminvorschau




TERMINÜBERSICHT